Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung / Illegaler Aufruf zu Protestaktion gegen Parteiveranstaltung in Ingolstadt / Strafanzeige erstattet wegen Flugblatt

INGOLSTADT. Die bayerische AfD geht gegen den DGB in Ingolstadt juristisch vor wegen Diffamierungen und rechtswidriger Flugblätter auf dem Betriebsgelände der Audi AG. Gegen Gewerkschaftsfunktionäre wurde Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet. Zusätzlich will die AfD den Vorstand von Audi per Unterlassungsverfügung dazu zwingen, künftig auf dem Betriebsgelände „keine parteipolitische Agitation gegen die AfD zu dulden“, teilte der für Gewerkschaftsfragen zuständige Landesvorstand der Partei, Kurt Schreck, mit.

Anlass ist ein Vorgang vom 4. März. Damals veranstaltete die AfD in einer Gaststätte in Ingolstadt um 19 Uhr einen Vortragsabend. Im Vorfeld dieser Veranstaltung rief ein Bündnis „Ingolstadt ist bunt“ ab 18 Uhr zu einer Gegenkundgebung („Mahnwache“) mit dem Motto „Kein parkPlatz für rechts“ auf. Dafür verantwortlich war der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), vertreten durch den Regionalbeauftragten Christian De Lapuente. Einer der angekündigten Hauptredner war der 1. Bevollmächtigte der IG Metall-Verwaltungsstelle Ingolstadt, Johann Horn. Er ist gleichzeitig gewerkschaftlicher Betriebsbetreuer bei Audi und sitzt im Aufsichtsrat.

Um künftige Störungen von Parteiveranstaltungen der AfD in Ingolstadt zu unterbinden, wird der bayerische Landesvorstand beim Arbeitsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Audi stellen. Der Unterlassungsanspruch betrifft rechtswidrige Protest-Aufrufe des Audi-Betriebsrats.

Auf den an Informationsbrettern im Betrieb ausgehängten Plakaten und auf Handzetteln wurde laut Schreck zur „Mahnwache“ gegen die AfD aufgerufen, und zwar „mit hetzerischen Unterstellungen und übler Nachrede, weswegen auch Strafanzeige erstattet wurde“. Unter anderem wurde auf den Flugblättern behauptet, führende AfD-Mitglieder „predigen Hass“ und „loben Verbrechen wie Brandstiftung und Gewalt“.

Ihren Unterlassungsanspruch begründet die AfD mit § 74 Betriebsverfassungsgesetz. Er schreibt in Absatz zwei vor: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen.“

Der Aufruf zur Teilnahme an der „Mahnwache“ und die Verteilung der Handzettel fanden bereits in den Tagen vor der AfD-Veranstaltung nachweislich auf dem Betriebsgelände von Audi in Ingolstadt statt, betonte der Landesvorstand. Die Audi AG sei trotz Aufforderung nicht ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen, derartige Aushänge und Handzettel mit parteipolitischen Inhalten umgehend zu entfernen. Somit habe auch Audi selbst gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen, argumentiert die AfD. Schreck betonte, „dass das Handeln des Betriebsrats geeignet war, den Betriebsfrieden in ganz erheblichem Maße zu stören“. Mitglieder, Sympathisanten und Wähler der AfD, die bei Audi beschäftigt sind, seien hiervon betroffen.

Die Audi AG hatte in einem Brief vom 17. März an den AfD-Landesvorstand zwar beteuert, sich grundsätzlich an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten, zugleich hat sie die Verstöße indirekt eingeräumt. Der Leiter der Abteilung „Corporate Responsibility“, Peter Tropschuh, schrieb: „Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass an betrieblichen Informationstafeln einer dieser vor dem Werksgelände verteilten Aufrufe angebracht wurde.“

„Angesichts der offensichtlichen Hetzkampagne gegen die AfD, die der DGB in den letzten Wochen führt, ist das harte Vorgehen gegen die DGB-Funktionäre mehr als gerechtfertigt“, sagte der Landeschef der AfD in Bayern, Petr Bystron. Die Partei werde nun verstärkt „die Umtriebe der Gewerkschaften unter die Lupe nehmen“. Sie „engagieren sich zunehmend als verlängerter Arm der SPD gegen die AfD und vernachlässigen immer mehr, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen“, so Bystron.

Da in Kürze in Ingolstadt eine weitere Parteiveranstaltung stattfinden soll, sieht die AfD laut Schreck keine andere Möglichkeit, einen erneuten Gesetzesverstoß zu verhindern, als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, die das rechtswidrige Verhalten des Audi-Betriebsrats unterbindet. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat die AfD bei Gericht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft beantragt.

4 Anlagen (pdf):

  1. Audi.Anlage 2 Brief von Audi AG an AfD
  2. Audi.Anlage 1 Flugblatt DGB
  3. Audi.Anlage 4 Antrag auf Unterlassung gegen Audi AG
  4. Audi.Anlage 3 Strafanzeige gegen DGB

Kurt Schreck

Landesbeauftragter für Kirchen, Verbände und Gewerkschaften

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