Auf der Grundlage eines Interviews im „Mannheimer Morgen“ wird derzeit in der Öffentlichkeit immer wieder wahrheitswidrig kolportiert, die Bundesvorsitzende der AfD, Frauke Petry, würde den Einsatz von Schusswaffen zur Sicherung der deutschen Grenze gegen illegale Immigranten fordern.

Diese Behauptung ist falsch. Frau Petry hat in dem besagten Interview auf hartnäckiges Nachbohren der Interviewer lediglich darauf hingewiesen, dass das geltende Polizeirecht den Schusswaffengebrauch theoretisch zulassen würde. Sie hat einen solchen Einsatz weder gefordert, noch befürwortet – ganz im Gegenteil.
Tatsächlich führt schon die Frage der Journalisten auf ein falsches Gleis. Sie soll, wie die gesamte Diskussion, offensichtlich nur vom eigentlichen Problem ablenken, dass die Bundesregierung derzeit eine unüberschaubare Zahl von Migranten aus sicheren Drittstaaten einreisen lässt, obwohl das dem Grundgesetz und dem geltenden Europarecht zuwiderläuft. Die Bundespolizei hatte vor diesem Rechtsbruch jahrzehntelang keinerlei Probleme, die deutschen Grenzen auch ohne Schusswaffengebrauch mit anderen Mitteln effektiv zu sichern. Sie würde auch in Zukunft keine Probleme haben, wenn die Bundesregierung endlich beschließen würde, sich wieder an geltendes Recht zu halten.

Dazu erklärt Werner Meier, stellvertretender bayerischer Landesvorsitzender: „Die Frage nach dem WIE der Grenzsicherung kann getrost denjenigen überlassen werden, die sich damit auskennen und ihr Handwerk verstehen.

Theoretische Spekulationen und billige Fangfragen einzelner Journalisten über den Gebrauch von Schusswaffen sind schon deshalb unseriös. Die AfD steht für nicht mehr – aber auch nicht für weniger – ein als dass man der Bundespolizei endlich wieder ermöglicht, ihre Arbeit in vollem Umfang zu leisten um geltendes Recht und die Bestimmungen des Grundgesetzes durchzusetzen. Dieses Recht wird täglich von der Bundesregierung unter Angela Merkel zum erheblichen Nachteil der Bürger in Deutschland gebrochen. Hier – und nicht in einem erdichteten Schießbefehl – liegt das eigentliche Problem.“

Seltsam ist es zudem, dass der Grünen-Politiker Palmer keinen derartigen Aufschrei verursachte, als er gegenüber dem Tübinger Tagblatt vor einigen Wochen erklärte, die Außengrenzen seien zu schließen, „notfalls bewaffnet“.

 


 

Original-Interview mit Frauke Petry
“ Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“
http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen


 

„Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) spitzt in der Flüchtlingsfrage weiter zu. Der Grünen-Politiker fordert, den Zuzug zu begrenzen. Ein Mittel sei das Schließen der EU-Außengrenzen, notfalls bewaffnet.“
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Tuebinger-OB-Mehr-Fluechtlinge-gehen-nicht


 

Beatrix von Storch zu den Vorwürfen bezüglich des Waffengebrauchs gegen Kinder:

„Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.
Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. Die Beamten der Bundespolizei machen einen guten, aber auch schweren Job. Dabei ist für sie die Nutzung der Dienstwaffen genau geregelt. So in 11 UND 12 UND 13 UZwG.
Wir haben keine Forderungen aufgestellt, sondern die Rechtslage referiert. Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz – auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.“