Fragen und Antworten zu Zuwanderung und Asyl

1         Dauerhafte Sicherung aller nationalen Grenzen

Wir fordern die dauerhafte Aufrechterhaltung der Kontrollen an den deutschen Grenzen. Personen, die einen Asylantrag stellen wollen, sind von der Bundespolizei gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag aufzuhalten und zurückzuweisen, anstatt sie geregelt einreisen zu lassen.

Gleichzeitig ist die Visumpflicht für die Länder des Westbalkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) wieder einzuführen.

2         Konsequente Abschiebung anstatt Legalisierung und Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer

Mit dem zum 01.08.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ hat die Bundesregierung außer einigen zu begrüßenden asylrechtlichen Klarstellungen in verfassungswidriger Weise die Weichen zur Legalisierung illegaler Einwanderung gestellt. Das Gesetz sieht ein neues Bleiberecht für Ausländer vor, die aufgrund stereotyp verlängerter Duldung mehrere Jahre in Deutschland verbracht haben (4 bis 8 Jahre). Wer als Ausländer seine Abschiebung lange genug abwenden kann, wird mit einer Aufenthaltserlaubnis belohnt!

Dieses Gesetz muss umgehend korrigiert und mit folgenden Forderungen ergänzt werden:

  • die konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
  • die Verschärfung der Nichtanerkennungsregeln bei Straftaten von Asylbewerbern
  • die Einschränkung des Asyl-Missbrauchs unter dem Deckmantel „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ (Altersbestimmung, Verschärfung der Nachzugsregelungen)

3         48-Stunden-Schnellverfahren

Solange die Voraussetzungen für die Asylbeantragung im Ausland noch nicht gegeben sind, müssen Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten, sowie Anträge von Antragstellern, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, innerhalb von 48 Stunden beschieden werden. Des Weiteren müssen Asylanträge, die ohne urkundlichen Nachweis von Staatsangehörigkeit und Identität gestellt werden, als offensichtlich unbegründet oder unzulässig innerhalb derselben Frist abgelehnt werden.

4         Die ausnahmslose erkennungsdienstliche Erfassung von Asylbewerbern

Die aufgrund der Überlastung der Bundespolizei und deren veralteten Technik teilweise ausgesetzte erkennungsdienstliche Erfassung der Asylbewerber ist gesetzeswidrig und nicht hinnehmbar. Die Erfassung ist durch organisatorische Maßnahmen und einer bedarfsgerechten Aufstockung von Personal sicherzustellen, um Asyl- und Sozialhilfe-Missbrauch zu verhindern.

5         Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nach § 29 a Asylverfahrensgesetz ist zu erweitern um alle Staaten, welche die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, es sei denn, einer dieser Staaten macht sich offenkundig schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig. Alternativ ist ein sicherer Herkunftsstaat jeder Staat mit einer Anerkennungsquote von unter 2 %.

Menschen aus sicheren Herkunftsländern können einen Anspruch auf politisches Asyl nicht geltend machen.

6         Einrichtung von Asylzentren

Wir fordern die Einrichtung zentraler Auffangzentren jenseits der Außengrenzen der EU, in nationaler Zuständigkeit oder EU- oder UNHCR- Verwaltung. Asylgesuche an unseren Grenzen werden abgewiesen und eine Einreise abgelehnt.

7         Sach- statt Geldleistungen

Als Sofortmaßnahme sind Leistungen für Asylbewerber ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren; abgelehnte Asylbewerber erhalten Sachleistungen auf Dauer. Bargeld darf es erst nach Anerkennung des Asylantrages geben. Das gesamte übrige Anreizsystem ist umfassend abzubauen. Dazu erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen sollten ebenso schnell umgesetzt werden wie Parlamentsentscheidungen zu Eurorettungsaktionen.

8         Kürzung der jährlichen EU-Umlage

Durch das rechtswidrige Verhalten von EU-Mitgliedsländern werden Asylkosten in erheblichem Umfang nach Deutschland verlagert. Solange dieses rechtswidrige Verhalten andauert soll Deutschland seine jährliche EU-Umlage entsprechend kürzen und seine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

Alle asylrechtsbedingten Kosten sind von den Ländern zu erstatten, aus denen die Immigranten eingereist sind. Soweit diese Vorgänge nicht aufklärbar sind, da etliche sichere Nachbarstaaten keine Personenerfassung durchführen, hat die EU Deutschland die insoweit aufgebürdeten Kosten zu erstatten. Dies erfolgt durch endgültige Verrechnung dieser Kosten mit deutschen EU-Beiträgen.

9         Beendigung der Heuchelei in der Flüchtlingspolitik der Großen Koalition

Die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die ungebremste Völkerwanderung von Millionen von Zuwanderern nach Deutschland zu verantworten. Dieser Großen Koalition gehört auch die CSU aus Bayern an.

Die CSU bekämpft öffentlich die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition wie eine Oppositionspartei.

Die AfD fordert deshalb die CSU auf, aus der Großen Koalition auszutreten und so ihre Doppelzüngigkeit und Heuchelei gegenüber dem deutschen Volk zu beenden.