Fragen und Antworten zur Aussenpolitik

Die AfD bejaht die gemeinsame Verfolgung europäischer Interessen und damit eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU in den Bereichen, in denen die EU gemeinsame Interessen ihrer Mitgliedsstaaten vertritt. In Politikbereichen, für die nach EU-Recht die Nationalstaaten zuständig sind, muss sich die Außen- und Sicherheitspolitik an den nationalen Interessen orientieren.

Das gemeinsame außenpolitische Interesse der EU ergibt sich aus der Schnittmenge der unterschiedlichen nationalen Interessen. Dabei kommt für Deutschland neben dem guten Verhältnis zu Frankreich, den anderen Nachbarn und den USA, auch dem Verhältnis zu Russland eine besondere Bedeutung zu. Die Einbindung in den Westen darf Deutschland nicht daran hindern, dem Nachbarn im Osten besondere Aufmerksamkeit zu widmen und daran mitzuwirken, Probleme zwischen Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Einvernehmen mit diesen zu lösen. Das gilt auch für eventuelle Beitritts- oder Assoziierungsgespräche.

Die Nato ist und bleibt die Klammer einer transatlantischen Sicherheitsarchitektur, deren entscheidender Anker das Bündnis mit den USA ist. Für einen europäischen Verteidigungsminister oder gar eine europäische Armee bleibt daneben kein Raum.

In Außen- oder sicherheitspolitischen Angelegenheiten darf die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit Deutschlands nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Volkes eingeschränkt werden. Die Abgabe von Hoheitsrechten ohne vorherigen Volksentscheid lehnen wir entschieden ab. Das Grundgesetz betont die Landesverteidigung als Aufgabe der Streitkräfte. Die AfD setzt sich für eine diesem Geist des Grundgesetzes entsprechende Ausrichtung der Bundeswehr ein.
Die AfD tritt für eine “Westbindung Deutschlands” ein. Die Mitgliedschaft in der NATO gewährleistet sicherheitspolitisch unsere Freiheit und verschafft uns die Möglichkeit, außenpolitisch unsere eigenen Interessen zu wahren. Wir respektieren die bestehenden internationalen Verträge und werden den vereinbarten Bündnisverpflichtungen im Rahmen des Verteidigungsauftrages des Grundgesetzes nachkommen.
Eine Mitwirkung der Bundeswehr an militärischen Einsätzen, die einzelne EU-Länder ohne vorherige Abstimmung begonnen haben, befürwortet die AfD nicht, es sei denn, es besteht daran ein begründetes nationales deutsches Interesse.
Die AfD lehnt jede Vergemeinschaftung von Polizei, Militär und Geheimdiensten ab und verwahrt sich gegen alle Versuche, diese Kräfte zur Unterdrückung politischer und sozialer Unruhen in einzelnen Mitgliedsländern einzusetzen