Da der Bund und die Länder abgelehnte Asylbewerber nicht abschieben sind die Kommunen gezwungen massiv Unterkünfte für Asylbewerber auszubauen.
Manfred Schmidt, Gemeinderat in Baldham, Landkreis Ebersberg hierzu in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung am 24.04.15:

In einer Pressemitteilung schrieb das Landratsamt Ebersberg am 16.04.2015 „Wir suchen dringend Wohnungen, Häuser und Grundstücke im Landkreis Ebersberg, die das Landratsamt für Asylbewerber mieten oder pachten kann.“
Hierzu schrieben Manfred und Ute Schmidt in dem von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Leserbrief:

„Angesichts der geringen Anerkennungsquoten müssten entsprechend viele Unterkünfte für die wirklich Berechtigten immer wieder frei werden, wenn die abgelehnten Asylbewerber zügig abgeschoben würden. Genau das ist aber eben gerade nicht der Fall. Pressemeldungen der letzten Tage zufolge werden noch nicht einmal 10 % der abgelehnten Asylbewerber auch tatsächlich wieder zurückgeführt. Demnach wurden im Jahre 2014 von 130.000 abgelehnten Personen nur etwa rund 10.000 abgeschoben, also mehr als 90 % Unberechtigter nehmen Wohnraum und Sozialleistungen einschließlich Kindergeld etc. in Anspruch. Zwischen anerkannten und abgelehnten Asylbewerbern wird also de facto kein Unterschied gemacht. Dieses Vollzugsdefizit bei der Abschiebung ist wohl auf mangelnden Mut der verantwortlichen Politiker im Bund und in den Ländern zurückzuführen, die offensichtlich vor dem lautstarken Einfluss der Asyl- und Flüchtlings-Lobby sowie der mediengestützten Willkommens-Industrie einknicken.
Warum also, so fragen wir uns, bedarf es dann noch aufwändiger rechtsstaatlicher Asyl-Verfahren, wenn am Ende fast doch alle bleiben dürfen. Überraschen können die dadurch ausgelösten Anreize auf Menschen in aller Welt nicht, die deswegen und wegen der im internationalen Vergleich unschlagbar attraktiven Betreuungs- und Sozialleistungen fast ausschließlich nur nach Deutschland wollen. Das ohnehin dicht besiedelte und hoch verschuldete Deutschland mit seiner teilweise maroden Infrastruktur kann aber nicht die Not der halben Welt alleine lösen. Im übrigen sollten bei der “staatlich verordneten Willkommenskultur” für Asylbewerber und Flüchtlinge nicht das Recht und die moralische Pflicht für eine menschenwürdige Fürsorge unserer pflegebedürftigen Mitbürger vernachlässigt werden, auch wenn leider gerade diesem besonders hilfsbedürftigen Personenkreis keine lautstarke Lobby zur Seite steht.“