Am 23.12.2016 wurde zwischen 3:30 und 6 Uhr ein Anschlag auf das Privathaus eines Mitglieds im Vorstand des Kreisverbands Nürnberg-Süd/Schwabach verübt. Die Polizei wurde umgehend informiert. Um kurz vor 7 Uhr kamen zwei Streifenbeamte der Polizei Nürnberg um Fotos zu machen und den Vorgang aufzunehmen.

Unerwartetes Verhalten der Kripo Nürnberg

Etwas später kamen dann zwei Mitarbeiter der Kriminalpolizei Nürnberg hinzu und machten auch Fotos. Eine namentliche Vorstellung von Seiten der Kripobeamten erfolgte nicht. Einer der beiden verlangte einen Eimer Wasser und eine Bürste, strich mit dem Finger über das Geländer an der Eingangstüre und meinte dann, das ginge doch wunderbar ab. Anschliessend ist die Kripo wieder gegangen. Fragen wurden nicht gestellt und es war auch sonst kein Bemühen erkennbar, den oder die Straftäter zu ermitteln.

Nürnberger Zeitung berichtet über den Anschlag

Tags darauf erschien ein Bericht in der Nürnberger Zeitung, der sich auf Angaben der Kriminalpolizei beruft. Demnach „schleuderten“ Unbekannte ein „braunes Farb-Sand-Gemisch“ auf das Haus und es seien „Spuren gesichert“ worden.

Wie die Kripo zu ihrer Einschätzung hinsichtlich der verwendeten Substanz kam, können sich der geschädigte Vorstand und seine Frau nicht erklären. Sie geben an, dass entgegen der Darstellung in dem Presseartikel „keine Sicherung von Proben dieser Substanz erfolgte“. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich um „Bitumen“, das „mit einer speziellen Spritzvorrichtung“ auf ihre Hauswand „gespritzt“ wurde. Dass „die Substanz geschleudert wurde“ halten sie „aufgrund der entstandenen Formen der Verunreinigung“ auf ihrer Hauswand „für ausgeschlossen“.

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nachlässiger Ermittlungen durch Kriminalpolizei Nürnberg

Die Geschädigten legten daher am 27.12.2016 eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium Mittelfranken ein. In dem an den Leiter Johann Rast gerichteten Schreiben führen sie aus, dass sie es „als belegt“ ansehen, dass die zuständigen Beamten „offensichtlich lustlos und nur sehr nachlässig an der Ermittlung der Straftäter arbeiten, weil bereits die Sicherung relevanter Spuren am Tatort unterblieb“.

Es war in Nürnberg schon zu einer ganzen Serie ähnlich gelagerter Straftaten gekommen. Die offensichtliche Absicht der Straftäter war dabei immer, das Eigentum von AfD-Funktionären oder von Gastwirten zu beschädigen, die AfD-Veranstaltungen beherbergen. In keinem einzigen dieser Fälle ermittelte die Nürnberger Kriminalpolizei Täter, obwohl der oder die Täter der Polizei bereits aufgrund früherer, politisch motivierter Gewalt- und Willkürakte bekannt sein dürften.

In der Beschwerde wird Johann Rast als Dienstherr der übergeordneten Behörde gebeten, „die zuständigen Stellen der Polizei in Nürnberg und deren Mitarbeiter daran zu erinnern, dass es sich bei dem Anschlag“ auf das Haus „um eine Straftat handelt“, die ernst zu nehmen ist. Bezugnehmend auf das am 25.12.2016 im Internet veröffentlichte Bekennerschreiben, in dem erklärt wird, dass der Anschlag der „örtlichen AfD“ galt, führen die Beschwerdeführer aus, dass der Anschlag „als politisch motivierte Straftat“ und „letztendlich auch als Angriff auf die Demokratie“ zu sehen sei, weshalb „die Sicherung von Spuren, die zu den Tätern führen können, zweifellos geboten“ sei.

Die Beschwerdeführer weisen Polizeipräsident Johann Rast darauf hin, dass sie „eine Probe der im Zuge dieser Straftat“ auf ihrer Hauswand „hinterlassenen Substanz gesichert“ haben. Die Probe könne „wertvolle Hinweise auf die Identität der Täter liefern“ liefern, weswegen sie sie „gerne für eine kriminaltechnische Untersuchung zur Verfügung“ stellen. Abschliessend regen sie noch an, den „Autor des Bekennerschreibens“ im Internet „für eine Vernehmung vorzuladen“.

Täter wurden möglicherweise gesehen

Die Geschädigten sagen, dass ihnen vor dem Anschlag auf ihr Haus verdächtige Gestalten aufgefallen sind. Zwei groß gewachsene Männer hätten sich ohne ersichtlichen Grund in der Nähe aufgehalten. Auch Nachbarn sollen diese Personen gesehen haben. Aufgefallen ist ausserdem ein Taxi, dessen Fahrer möglicherweise an der Ausspähung des Anschlagsobjekts beteiligt war.

Die Kriminalpolizei in Nürnberg hat bislang jedoch kein Interesse an möglichen Zeugen erkennen lassen. Vorläufig sehen sich der Geschädigte AfD-Vorstand und seine Frau daher gezwungen, Zeugen in der Nachbarschaft eigenständig aufzusuchen und zu befragen.

Vertretung durch Fachanwalt

Elena Roon, die Vorsitzende des Kreisverbands Nürnberg Süd/Schwabach, erklärt dazu: „Die AfD in Nürnberg hat schon viel zu lange tatenlos zugesehen, wie das Eigentum unserer Vorstände und Gastwirte von ideologisierten Kriminellen beschädigt wird. Wir werden uns das nicht länger bieten lassen. Als ersten Schritt haben wir dafür gesorgt, dass unser Vorstand und seine Frau von einem auf Strafrecht spezialisierten Fachanwalt vertreten werden. Wenn es nötig ist, werden wir auch noch weitere Schritte unternehmen.“