Bayerische AfD-Abgeordnete stellen sich vor Wirtschaft und Bürgerrechte!

(Bad Aibling, 30.04.2020)
Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus ist grundsätzlich ernst zu nehmen und erfordert angemessene Gegenmaßnahmen, jede Regierung unterliegt grundsätzlich dem
Handlungsgebot.
Dieses wird aber aktuell in Deutschland aktionistisch und naiv umgesetzt. Bundesweit,
insbesondere aber in Bayern, laufen die Regierungen den selbstverschuldeten Entwicklungen nur hinterher und verbreiten Angst und Schrecken zulasten von Gesundheit,
Bürgerrechten und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die AfD im Bundestag forderte
bereits am 12.02.2020 als erste Fraktion proaktive Maßnahmen zur Infektionsvorsorge. Wir wurden belächelt. Die Koalition beschwichtigte, sie habe alles im Griff, aber
verschlief selbst die Entwicklungen über Monate. Später überschlug sie sich mit der
Umsetzung von harten Maßnahmen. Bei ihrem Handeln wirkt sie überfordert und
überspielt dies mit blindem Aktionismus (Shutdown). Die AfD-Fraktion im Deutschen
Bundestag hat bereits am 25.03.2020 unter der Drucksache 19/18159 einen entsprechenden Entschließungsantrag auf Befristung der Feststellung des „Katastrophenfalls“
gem. Art. 115 GG auf vorläufig nur einen Monat eingebracht.

Die Landesgruppe der AfD im Bundestag fordert:

1. Der Schutz des Lebens ist eines der höchsten Güter (Art. 2 II 1 GG). Wie auch der
Deutsche Ethikrat festhält, gilt der gebotene Schutz menschlichen Lebens jedoch
nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte
sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden.

2. Oft ist sogar der unangreifbare Wesensgehalt der Grundrechte in Gefahr (Art. 19 II
GG). Die enorme Summe von unverhältnismäßigen Einschränkungen im Leben von
Millionen von Bürgern kann nicht hingenommen werden. Der persönliche Rechtsweg ist keine Heilung für rechtlich und politisch untragbares Handeln der Regierungen gegenüber dem Volk. Der undifferenzierte Shutdown ist sofort zu beenden.

3. Die EU nutzt die Corona-Krise, um sich weitere Kompetenzen zuzuschanzen. Die
Einführung von Corona-Bonds ist in der Sache nichts anderes als die Einführung von
Euro-Bonds! Diese bedeuten eine sozialistische Umverteilung und sind auch vertrags- und verfassungswidrig. Dasselbe gilt für den bereits beschlossenen Wiederaufbaufonds und für die ESM-Kreditprogramme. Eine gesamtschuldnerische Haftung, bei der im Extremfall Deutschland für alle gemachten Schulden haften
müsste, muss in jedem Fall verhindert werden. Die EU-Programme stehen in direkter Konkurrenz zu nationalen Regelungen. Die AfD spricht sich in dieser Konfliktsituation um Mittel ganz klar für die Rettung der deutschen Arbeitnehmer und Unternehmen aus!

4. Anstatt die jetzt im Schatten der Krise geplante Aufhebung des Einstimmigkeitsprrinzips in besonderen Politikbereichen durch vereinfachte Vertragsänderung nach
Art. 48 Abs. 7 und Art. 31 Abs. 3 EUV fordern wir das Gegenteil: Eine Ausweitung
des Einstimmigkeitsprinzips in wichtigen Politikbereichen wie Steuer- und Sozial-
politik sowie GASP, sofern gegenwärtig noch mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird.

5. Nicht das Virus, sondern der restriktive Shutdown der Regierungen ist aus wirtschaftlicher Sicht eine Katastrophe. Er verstärkt die Wirkungen einer jahrzehntelangen falschen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Er ist sofort planmäßig aufzuheben, um hunderte Milliarden von Verlusten in der Volkswirtschaft zu vermeiden.
Nur soziale Marktwirtschaft ist reale Wertschöpfung. Diese Krise erfordert Konzentration auf das Notwendige statt Geldverschwendung für Verkehrs-, Agrar-,
Energiewende und verfehlte Klimapolitik.

6. EU-gesteuerte Corona-Hilfen sind der völlig falsche Weg. Brüssel nutzt die wirtschaftliche Notlage unbillig und illegal aus, um über die Hebel Geld und deutsche
Garantien eine weitere Machtverschiebung hin zur EU zu erreichen. Es handelt sich
um einen symmetrischen Schock. Alle Länder sind in sehr ähnlichem Maße betroffen. Daher gibt es keinen Grund, einen EU-weiten Lastenausgleich vorzunehmen.
Die AfD steht hinter den deutschen Arbeitnehmern bzw. Unternehmen, die ohne
diese Kurzarbeitsunterstützung schon in wenigen Wochen zehntausendfach Insolvenz beantragen bzw. Massenentlassungen vornehmen müssten.

7. Die erweiterten Machtbefugnisse des Bundesgesundheitsministers und von Ministerpräsident Söder müssen sofort wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn die Demokratie keinen Schaden nehmen soll. Dies beruht nur auf Aussagen einer weisungsgebundenen Bundesbehörde (RKI) oder regierungsnahen „Expertenmeinungen“. Es müssen alle Alarmglocken läuten, wenn die Legislative in ihren Kompetenzen so massiv beschnitten wird“. Eine Gefährdung für das gesamte Gesundheitssystem oder eine Instabilität durch die durch SARS-CoV-2 hervorgerufene Epidemie
ist durch Zahlen nicht zu belegen.

8. Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Dies steht
in keinem Verhältnis zu der Gefahr. Der astronomische wirtschaftliche Schaden ist
völlig unangemessen. Es liegt aus gesundheitlicher Sicht keine statistisch fundierte
Datengrundlage auf Basis von breit angelegten Tests vor, die verfassungsmäßig garantierten Rechte außer Kraft zu setzen. Keine Maskenpflicht für mündige Bürger,
da eine Wirkung gegen Viren zweifelhaft ist. Gesundheitsdaten sind besonders
schützenswert, daher lehnen wir Immunitätsausweise, Corona-Apps oder ähnliche Register und Kennzeichnungen von Personen ab. Auch Zwangsimpfungen lehnen wir entschieden ab, Lockerungen dürfen nicht von Impfungen abhängig gemacht werden.