Der Landesvorstand hat gegen die Entscheidung des Landratsamtes einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht

Die Genehmigung für den AfD-Landesparteitag am 21. November 2020 wurde vom Landratsamt nach langem Hinauszögern und trotz stetiger Nachfrage unsererseits am 16. November um 18.00 Uhr nachträglich untersagt.

Die AfD hatte im Vorfeld des aktuellen Lockdowns dem zuständigen Landratsamt ein Hygienekonzept vorgelegt, das eine Kombination von Halle und Zelt vorsah. Demnach hätten ursprünglich 750 Personen am Parteitag teilnehmen sollen. Der Landesvorstand war stets mit der Behörde in Kontakt und hat frühzeitig nachgefragt, ob es bei der Erlaubnis bleiben würde trotz der steigenden Zahlen. Die Behörde gab lediglich die Auskunft, dass ggf. mit höheren Auflagen wie z.B. einer Maskenpflicht am Platz (wie bei dem Bundesparteitag in NRW am 28./29. November) zu rechnen sei.

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bayern, Gerd Mannes, sagt hierzu:

Die nun späte wie auch kurzfristige Absage des Landratsamts stellt für uns ein Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien dar, nachdem ursprünglich der Parteitag wie beantragt genehmigt worden war.

Der Landesvorstand hat gestern, den 17. November gegen die Entscheidung des Landratsamtes einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Wir hatten vorab aus Sicherheitsgründen schon einen Anwalt beauftragt, sodass wir gut für den Ernstfall vorbereitet waren.

Der Landesvorstand begründet diese Entscheidung wie folgt:

„Nach der Satzung ist der Landesverband verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Landesparteitag zu veranstalten. Darüber hinaus sind zwei Beisitzer für den Landesvorstand nach zu wählen. Bei diesem Parteitag geht es aber vor allem um die Vorbereitung der rechtssicheren Listenaufstellung zur Bundestagswahl. Laut eigener Satzung hält die AfD grundsätzlich nur sog. Mitgliederparteitage ab. Sollte eine solche Mitgliederversammlung nun wegen weiterer Corona-Auflagen auch im Frühjahr nicht möglich sein, wäre die Aufstellung der Kandidatenliste zur Bundestagswahl möglicherweise gefährdet.“

Der Landesvorstand hat beschlossen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um unsere Positionen in verfassungsrechtlicher und finanzieller Hinsicht durchzusetzen und den Verband darüber hinaus zusätzlich in wahlrechtlicher Hinsicht für zukünftige Aufstellungsversammlungen abzusichern.

Es geht hier um die Kernbereiche der Rechtsstaatlichkeit! Wir vertreten mit unserer Klage die Rechtsschutzbegehren aller demokratischen und politischen Organisationen und wir werden, soweit möglich, alle Instanzen der Gerichtsbarkeit beschreiten.

Leider werden wir erst kurz vor dem Parteitag erfahren, welche Entscheidung das Gericht bezüglich unseres Parteitags trifft. Wir haben daher unsere Mitglieder in einem Rundschreiben gebeten, den 21. November unbedingt freizuhalten.