Der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen illegaler Waffenexporte der Firma Heckler & Koch aufgedeckte Bestechungsskandal zeigt deutlich, dass Deutschland weiterhin ein Paradies für bestechliche Abgeordnete ist.

 

In einem internen Prüfbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG war eine Heckler & Koch Spende an die CDU aufgefallen, in Verbindung mit einer Bitte an den CDU-Fraktionschef Volker Kauder, er möge eine Exportgenehmigung des Waffenherstellers nach Mexiko unterstützen.

 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen „des Verdachts der Bestechung von politischen Verantwortlichen“ gegen (ehemalige) Führungskräfte bei Heckler & Koch eingeleitet.

Doch egal wie das Verfahren ausgeht, weder Volker Kauder oder andere beteiligte Politiker haben etwas zu befürchten. Deutschland ist in Sachen Abgeordnetenbestechung Bananen-Repuplik:

„Korruption, Abgeordnetenbestechung und die Selbstbereicherung von Politikern ist ein ernstes Problem für unserere Demokratie“ so Werner Meier, Vorsitzender des AfD Landes- und Bundesfachausschuss Demokratie, Grundwerte und Europa. „Die Altparteien weigern sich seit Jahrzehnten Korruptions- und Lobbyistengesetze einzuführen, wie sie in anderen Demokratien längst Standard sind. Wir wollen hier energisch gegensteuern. Die AfD fordert das Verbot von Unternehmens-Spenden an Parteien, ein strenges Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten. Die Regelungen der Nebentätigkeiten und zur Abgeordnetenbestechung wollen wir deutlich verschärfen.“

 

Jahrelang hat Deutschland sich generell geweigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu unterzeichen. Die deutschen Politiker wollten nicht mal den dort geforderten Minimalstandard einführen. In einem einmaligen Vorgang hat die GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) deswegen sogar ein Sonderverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Diesem Druck hat die Regierung Merkel dann doch nachgeben und als allerletzter EU-Staat hat schließlich 2014 die UN-Konvention ratifiziert.

Die diesbezüglich beschlossenen Gesetzesänderungen zur Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB und § 44a, Abs. 2 AbgG, lassen jedoch nur einen Schluß zu: Es besteht kein ernstes Interesse an der Verfolgung von bestechlichen Abgeordneten.