Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 27. April bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Ähnlich argumentierte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und folgerte daraus, die einrichtungsbezogene Impfpflicht gehöre auf den Prüfstand.