Am Donnerstag, 14. Januar 2021, hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Bundeswahlgesetz angenommen. Durch diese Entscheidung des Bundestags wurde festgestellt, dass das Abhalten von Versammlungen, bei die Wahl von Wahlbewerbern und Vertretern für die Vertreterversammlungen zur Bundestagswahl 2021, zumindest teilweise unmöglich ist. Hierdurch wurde vom Gesetzgeber, dem Bundestag, die Rechtssetzungsmacht an die Exekutive, in diesem Fall an das Bundesinnenministerium, delegiert.
Im Vorfeld dieser Bundestagsentscheidung wurde der AfD-Bayern die zuvor erteilte Genehmigung für den Landesparteitag am 21. November vom Landratsamt entzogen, Beschwerden beim Verwaltungsgericht Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos.

Der AfD-Landesvorstand sagt hierzu:
„Im Fall der Änderung des Bundeswahlgesetzes hat der Bundestag sich selbst in seinem Wirkungskreis beschnitten und dem Bundesinnenministerium hierdurch großen Handlungsspielraum gewährt.
Abzuwarten bleibt, in welchem Umfang das Bundesinnenministerium nun eine Rechtsverordnung im Kontext der Parteiversammlungen zur Listenerstellung ausarbeiten wird.
Der geänderte Paragraf im Bundeswahlgesetz ist durchweg unpräzise in seiner Regelformulierung, daher ist zu hoffen, dass die Exekutive insbesondere die innerparteilichen Mitwirkungsrechte, die Chancengleichheit der Bewerber, sowie die Öffentlichkeit der Wahl und Satzungsautonomie der Parteien in den Fokus nehmen wird.

Wir dürfen auch in der sog. Corona-Pandemie eins nicht auf Spiel setzen und das ist unsere Demokratie, die auch eine Parteiendemokratie ist. Wenn wir dieses Parteiensystem aushöhlen, dann laufen wir Gefahr schlussendlich die Wahlen selbst und damit unsere Grundpfeiler der Demokratie zu demontieren.
Daher hoffen wir, auch für den AfD-Parteitag in Bayern, eine Lösung finden zu können, idealerweise mittels einem Aufstellungsparteitag als Mitgliederparteitage und Präsenzveranstaltung, auch damit unsere Demokratie nicht delegitimiert wird. Denn eine Pandemie darf und kann nicht über Demokratie und Verfassung gestellt werden.“