Unterstützen Sie uns jetzt!

Es stehen Ihnen verschiedene Wege offen, bei der AfD Bayern mitzuwirken.

Als Mitglied bestimmen Sie den Kurs der Partei aktiv mit, während sie als Förderer  eher aus dem Hintergrund heraus an unserem Erfolg teilhaben. Zusätzlich können Sie auch unsere Jugendorganisation unterstützen.

Weiter unten erhalten Sie dich wichtigsten Informationen. Wählen Sie aus, welche Variante für Sie in Frage kommt.




Mitglied werden

Werden Sie jetzt Mitglied der Alternative für Deutschland und bestimmen Sie unseren Kurs maßgeblich mit. Nehmen Sie teil an parteiinternen Wahlen und Abstimmungen, engagieren Sie sich in Fachausschüssen und nehmen Sie am programmatischen Prozess der Partei unmittelbar teil.

Mitgliedsbeitrag: Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr.

Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens).

In besonderen sozialen Härtefällen kann der Mindestbeitrag bis auf 30 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Antrag in Schriftform, welchen Sie hier erhalten: Aufnahmeantrag für die Parteimitgliedschaft (in Schriftform)

Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind in besonders hohem Maße steuerlich begünstigt (§ 34g EStG).

Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der AfD sein – weder Parteimitglied noch Fördermitglied. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in der „Unvereinbarkeitsliste“ aufgeführt sind.

Für den Wechsel von einer anderen Partei zur AfD gilt eine Frist von 12 Monaten, innerhalb der nur die Fördermitgliedschaft möglich ist.





Förderer werden

Durch eine Fördermitgliedschaft bringen Sie ihre Unterstützung der AfD zum Ausdruck, ohne gleich Vollmitglied zu werden. Zwar haben Sie kein Wahl- und Stimmrecht, Ihnen kann jedoch bei Versammlungen Rederecht zugebilligt werden. Auch so haben Sie an der Arbeit der AfD teil.

Mitgliedsbeitrag: Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr.

Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens).

In besonderen sozialen Härtefällen kann der Mindestbeitrag bis auf 15 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Antrag in Schriftform, welchen Sie hier erhalten: Aufnahmeantrag für die Parteimitgliedschaft (in Schriftform)

Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind in besonders hohem Maße steuerlich begünstigt (§ 34g EStG).

Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der AfD sein – weder Parteimitglied noch Fördermitglied. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in der „Unvereinbarkeitsliste“ aufgeführt sind.

Für den Wechsel von einer anderen Partei zur AfD gilt eine Frist von 12 Monaten, innerhalb der nur die Fördermitgliedschaft möglich ist.





Jugend unterstützen

Unterstützen Sie zusätzlich zur (Förder-)Mitgliedschaft in der AfD auch unsere Jugendorganisation, die Junge Alternative Bayern, und bekunden Sie so ihr besonderes Interesse an der jugendpolitischen Bildungsarbeit.

Mitgliedschaft: Von 14-36 Jahre,
Mindestbeitrag: 20 Euro pro Jahr

Förderschaft: Ab 18 Jahre,
Mindesbeitrag: 150 Euro pro Jahr

Auch als Vereinigung (z.B. Verein, Personenzusammenschluss, AfD Kreisverband etc.) können Sie nun Fördermitglied der Jungen Alternative Bayern werden!

Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der Junge Alternative Bayern. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in der „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD aufgeführt sind.