Seit 12.4.21 müssen Schüler, die am Unterricht in der Schule oder der Notbetreuung teilnehmen wollen, einen negativen Corona-Test in ihrer Schule vorlegen. Dies stößt auf erheblichen Widerstand vieler Eltern und stellt nach Auffassung des Landesvorstandes und der Mitglieder des Landesfachausschusses für Bildung und Kultur bei bestimmten Testverfahren einen Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit der Schüler dar.

Beispielsweise bei den Stäbchentests, die unter Aufsicht der Lehrer durchgeführt werden sollen. Hier besteht Verletzungsgefahr[1]. Nicht nur körperliche Folgen, wie Reizungen und Verletzungen in der Nase sind zu befürchten, auch seelische Auswirkungen sind jetzt schon absehbar.

Außerdem werden Kinder und Jugendliche, die sich der Prozedur dieser Tests nicht unterziehen wollen, an einem Besuch der Schulen gehindert. Das bedeutet dann entweder der auf das nötigste beschränkt Distanzunterricht, oder in vielen Schulen auch kompletter Ausfall des Unterrichts.. Dies ist nach Auffassung des Landesvorstandes der AfD Bayern und des  LFA für Bildung und Kultur eine nicht akzeptable Einschränkung des Rechts auf Bildung.

„Hier werden wieder einmal sehenden Auges Kinder und Jugendliche diskriminiert, die ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit wahrnehmen wollen. Diese Übergriffe des Staates gehen eindeutig zu weit und sind mit keiner pandemischen Notlage mehr zu rechtfertigen“, betont LFA-Sprecher Dr. Simon Kuchlbauer.

Weiter weist die AfD Bayern auf die Gefahr hin, dass durch die vielen Testungen allein durch die Fehlerquote automatisch die Inzidenzrate ansteigen wird – mit allen negativen Folgen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben im Land.

Der komplette Irrsinn der Regelung zeigt sich jedoch aufgrund folgender Widersprüchlichkeit: Selbst an den Tagen des Testes besteht für die Kinder Maskenpflicht, obwohl positiv getestete Schulkinder vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Landesvorstandsmitglied Gerd Kögler fasst für die AfD Bayern zusammen:

Wir fordern die Staatsregierung auf

  1. Anstelle einer Quasi-„Testpflicht“ in den Schulen zu einem freiwilligen Testangebot überzugehen.
  2. Die Stäbchentests, die einen körperlichen Eingriff darstellen, durch die harmlosen und als PCR-Tests zudem wesentlich aussagekräftigeren so genannten „Gurgel“- oder „Spucktests“ zu ersetzen.
  3. Mindestens an den Testtagen die Maskenplicht im Klassenzimmer aufzuheben.

 


 

Pressemitteilung des Landesvorstandes und des Landesfachausschusses für Bildung und Kultur der AfD Bayern

 

[1] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/corona-schnelltestpflicht-schulen-startet-fragen-antworten100.html